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Gemeinde Horgen passt Förderreglement für Energieanlagen an

Der Gemeinderat Horgen hat das Förderreglement "Energie" überarbeitet. Die neuen Bestimmungen treten am 15. Mai 2025 in Kraft. Ziel der Anpassung ist es, Fördermit-tel gezielt dort einzusetzen, wo sie einen möglichst grossen Beitrag zur Energie-wende leisten.

Ein besonderer Fokus liegt künftig auf Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen. Diese helfen, die Belastung des Stromnetzes sowie die Kosten, die für die Netzverstärkung zukünftig notwendig werden, zu reduzieren und steigern gleichzeitig den Eigenverbrauch des produzierten Solarstroms. Damit verbessern sie die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen und erhöhen die Stromautarkie von Hausbesitzern. Second-Life-Batteriespeicher – wiederverwendete Batterien – erhalten dabei eine zusätzliche Förderung.

Die Gemeinde konzentriert sich bei Photovoltaikanlagen künftig auf Anlagetypen mit besonders hohem Potenzial und hohem Winterstromertrag, welche damit das Risiko für eine Stromlücke reduzieren. Aufgeständerte Dachanlagen werden nicht mehr kommunal gefördert, da sie sich am Markt etabliert haben und weiterhin vom Bund subventioniert werden. Fördermittel sollen gezielt für Technologien eingesetzt werden, die noch auf Unterstützung angewiesen sind.

Kommunal gefördert werden Fassadenanlagen, die das technisch mögliche PV-Potenzial um rund einen Drittel erhöhen, relativ teuer sind und insbesondere im Winter wertvollen Solarstrom liefern. Zudem subventioniert die Gemeinde Horgen dachintegrierte Photovoltaikanlagen. In den grossen Kernzonen sowie bei den zahlreichen inventarisierten oder denkmalgeschützten Gebäuden können Solaranlagen oft nur in dachintegrierter Form realisiert werden. Diese Anlagen bieten ein beträchtliches Ausbaupotenzial für Solarstrom, sind jedoch aufgrund ihrer hohen Kosten auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen. Auch der Zubau von Solarthermieanlagen wird weiterhin finanziell unterstützt.

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