Navigieren in Horgen

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot gilt weiterhin

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen gilt das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot in der Gemeinde Horgen weiterhin uneingeschränkt und bis auf Widerruf.

Seit dem 15. Juli 2026 gilt in der Gemeinde Horgen ein allgemeines Verbot von Feuer und Feuerwerk.

Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Balkone, Dachterrassen und Gartensitzplätze sowie für das Grillieren mit Holz, Holzkohle und Kohle.

Ebenso ist es auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Horgen verboten, Feuerwerk abzufeuern und Brauchtumsfeuer zu entfachen. Untersagt ist auch das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballons mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen. Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.

Dieses allgemeine Verbot von Feuer und Feuerwerk gilt weiterhin uneingeschränkt und bis auf Widerruf. Die aktuelle Trockenheit ist sehr ausgeprägt. Es herrscht die höchste Trockenheitsstufe. Die flächendeckend ausbleibenden Niederschläge führen in Verbindung mit den sehr hohen Temperaturen dazu, dass die Vegetation ausserhalb des Waldes weiter austrocknet. Besonders betroffen sind hochstehende Wiesen, Getreidefelder sowie Busch- und Heckenbestände ohne Anschluss an wasserführende Gewässer.

Gemäss aktuellen Prognosen ist in den nächsten beiden Wochen keine Entspannung der Situation zu erwarten. Dies gilt, bis ausgiebige und flächendeckende Niederschläge gefallen sind und die Temperaturen signifikant tiefer liegen.

  • PDF drucken