Weiterhin gilt Feuer- und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht sehr grosse Waldbrandgefahr (Stufe 5 von 5). In der Gemeinde Horgen gilt deshalb bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot:
- Es ist verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
- Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein generelles Verbot.
- Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).