Horgen erlässt Feuer- und Feuerwerksverbot wegen grosser Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit erhöht das Brandrisiko erheblich. Deshalb erlässt der Gemein-derat Horgen ab Mittwoch, 15. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für Feuer und Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet. Ziel ist es, Brände zu ver-hindern und die Bevölkerung sowie die Natur zu schützen.
Seit Wochen sind im Kanton Zürich kaum nennenswerte Niederschläge gefallen. In Kombination mit den hohen Temperaturen herrscht eine grosse Waldbrandgefahr. Bereits der Funken eines Grillfeuers oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette können ausreichen, um einen Brand auszulösen.
Offene Feuer und Feuerwerk verboten
Das Verbot gilt für sämtliche offenen Feuer auf dem Gemeindegebiet. Untersagt sind insbesondere Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle – auch auf offiziellen Feuerstellen, Balkonen, Dachterrassen und Gartensitzplätzen. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen oder ähnlichen Fluglaternen.
Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie auf feuerfestem Untergrund stehen und mit der nötigen Sorgfalt betrieben werden.
"Die anhaltende Trockenheit verlangt besondere Vorsicht. Mit dem Feuer- und Feuerwerksverbot wollen wir Brände verhindern und Mensch, Natur sowie Sachwerte schützen. Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe", sagt Gemeindepräsident Beat Nüesch.
Die Bundesfeier vom 1. August in der Badi Seerose findet wie geplant statt. Das gemeindeeigene Feuerwerk wird aus Sicherheitsgründen weiter in Richtung Seemitte verlegt und kann durchgeführt werden. Das Abbrennen von privatem Kleinfeuerwerk ist hingegen nicht erlaubt.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Gemeinde wird die Bevölkerung informieren, sobald sich die Lage entspannt und das Verbot aufgehoben werden kann.