Werktags von 12.00 - 13.00 Uhr und 20.00 - 07.00 Uhr, samstags von 12.00 -13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr, Sonn- und Feiertage (Nacht- und Sonntagsarbeiten bedürfen gemäss Arbeitsgesetz einer zusätzlichen Bewilligung).
Das Gesuch muss in der Regel spätestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.
Firmenname*
Verantwortliche Person*
Telefon*
E-Mail*
Ort / Adresse*
Entfernung bis zur nächstgelegenen Wohnung oder zu Büroräumen in Meter*
Lärmempfindlichkeitsstufe*
Dauer der Bauphase insgesamt*
Als lärmintensiv gelten z. B. das Rammen, Sprengen, Schlagen, Schlagbohren, Einsatz von Bohr-, Druck- oder Hydraulikhammer, Einsatz von Baukreis- und Kettensägen, Fräsen, Sandstrahlen oder Schleifen etc.
Art / Maschinentyp*
Lärm-Intensität (dB(A))*
Datum- und Zeitangabe des Einsatzes von lärmintensiven Maschinen und Geräten*
Entsprechen die Maschinen / Geräte bezüglich Lärmdämmung dem neusten Stand der Technik (RAL-UZ 53 oder andere Umweltkennzeichen)*
Eingesetzte Maschinen*
Anzahl Transporte*
Beschreibung der Arbeiten*
Datum- und Zeitangaben der Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten*
Warum können die Arbeiten nicht während den normalen Arbeitszeiten durchgeführt werden?*
Welche Massnahmen werden ergriffen, um die Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren?* (Stand der Technik der eingesetzten Maschinen, Maschinen-Schalldämmungen, provisori-sche Abschirmungen, Standortwahl stationär eingesetzter Maschinen, Zeitbeschränkungen und Konzentrierung auf weniger empfindliche Zeiten; siehe Massnahmenkatalog Baulärm-Richtlinien BUWAL)
Ist eine frühzeitige Information der betroffenen Bevölkerung / Gewerbebetriebe vorgese-hen? (Bitte Kopie der Informationen dem Gesuch beilegen)
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