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Gesuch um Bewilligung von lärmintensiven Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten

Sperrzeiten

Werktags von 12.00 - 13.00 Uhr und 20.00 - 07.00 Uhr, samstags von 12.00 -13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr, Sonn- und Feiertage (Nacht- und Sonntagsarbeiten bedürfen gemäss Arbeitsgesetz einer zusätzlichen Bewilligung).

Das Gesuch muss in der Regel spätestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.

Gesuchsteller

Angaben zur Baustelle

Werden lärmintensive Arbeiten innerhalb der Sperrzeiten durchgeführt?

Als lärmintensiv gelten z. B. das Rammen, Sprengen, Schlagen, Schlagbohren, Einsatz von Bohr-, Druck- oder Hydraulikhammer, Einsatz von Baukreis- und Kettensägen, Fräsen, Sandstrahlen oder Schleifen etc.

Entsprechen die Maschinen / Geräte bezüglich Lärmdämmung dem neusten Stand der Technik (RAL-UZ 53 oder andere Umweltkennzeichen)

Angaben zu den Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten allgemein

Begründung

Massnahmen zur Lärmreduktion

(Stand der Technik der eingesetzten Maschinen, Maschinen-Schalldämmungen, provisori-sche Abschirmungen, Standortwahl stationär eingesetzter Maschinen, Zeitbeschränkungen und Konzentrierung auf weniger empfindliche Zeiten; siehe Massnahmenkatalog Baulärm-Richtlinien BUWAL)

Information der Lärmbetroffenen

Ist eine frühzeitige Information der betroffenen Bevölkerung / Gewerbebetriebe vorgese-hen? (Bitte Kopie der Informationen dem Gesuch beilegen)

Eine Information wird in der Regel von der Behörde vorgeschrieben. Die Information muss Angaben enthalten über – totale Bauzeit – Dauer und Intensität lärmiger Bauphasen – Massnahmen zur Begrenzung – Anlaufstelle (Name und Telefonnummer)

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