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Notariatskreis Horgen (umfassend die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden) - Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2010 - 2014

15. Oktober 2009
Wahlanordnung

Die Kreiswahlvorsteherschaft hat die Erneuerungswahl des Notars auf Sonntag, den 7. März 2010 festgesetzt.
In Anwendung von § 49 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine Frist von 40 Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dieser Publikation und reicht bis und mit Dienstag, 24. November 2009.

Als Notar ist nur wählbar, wer im Besitze eines Fähigkeitszeugnisses des Obergerichts des Kantons Zürich ist. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag be-zeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politi-schen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden am Donnerstag, 3. Dezember 2009 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden.

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene / den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge können beim Präsidialamt Horgen, Büro 501, Telefon 044 728 42 80 oder über die Internet-Homepage der Gemeinde (www.horgen.ch) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Horgen, 15. Oktober 2009                                  Gemeinderat Horgen

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