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Gemeindeammann- und Betreibungsamt - Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Hirzel, Oberrieden und Horgen in einem gemeinsamen Betreibungskreis

8. Oktober 2009
Mit Beschlüssen vom 31. August, 1. September und 24. August 2009 haben die Gemeinderäte Hirzel, Oberrieden und Horgen dem Vertrag über die Zusammenarbeit der drei Gemeinden in einem gemeinsamen Betreibungskreis zugestimmt.
Im Sinne von § 68a Gemeindegesetz kann gegen diese Beschlüsse innert 30 Tagen, von der  Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Während der Rekursfrist liegen die Akten und die Beschlüsse in den drei Gemeinden zur
Einsicht auf.
Horgen, 8. Oktober 2009
Für die Gemeinden Hirzel, Oberrieden und Horgen
Präsidialamt Horgen

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