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Verkehrsanordnung - Gewichtsbeschränkung Zufahrt Bahnhofstrasse

21. August 2009
Auf Antrag des Gemeinderates, hat die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Gewichtsbeschränkung
Das Befahren der Zufahrt an der Bahnhofstrasse zwischen Haus Nr. 4 und 6 ist nur für Fahrzeuge bis maximal 18 Tonnen Betriebsgewicht zugelassen.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Gemeinderat