Horgen. Mit Verfügung ARV Nr. 91/2009 vom 9. Juli 2009 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die von der Gemeindeversammlung am 13. März 2008 festgesetzte Änderung der Bau- und Zonenordnung betreffend Neufestlegung von vier Aussichtspunkten, Einzonung einer bestehenden Erschliessungsanlage sowie Festlegung der Hochwassergefahrenkarte genehmigt.
Die Änderung tritt mit dieser Publikation in Kraft.
Gemeinderat Horgen