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Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung

24. Juli 2009
Horgen. Mit Verfügung ARV Nr. 91/2009 vom 9. Juli 2009 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die von der Gemeindeversammlung am 13. März 2008 festgesetzte Änderung der Bau- und Zonenordnung betreffend Neufestlegung von vier Aussichtspunkten, Einzonung einer bestehenden Erschliessungsanlage sowie Festlegung der Hochwassergefahrenkarte genehmigt.

Die Änderung tritt mit dieser Publikation in Kraft.

Gemeinderat Horgen