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Verbotserlass

12. Juni 2009
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 13. Mai 2009, nach Einsicht in das Begehren von Baugenossenschaft Heubach mit Sitz in Horgen, c/o Paul Holzer, Einsiedlerstrasse 58a, 8810 Horgen, vertreten durch ACANTA Treuhand AG, Eidmattstrasse 25, 8820 Wädenswil, verfügt:
Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat. Nr. 5384 an der Steinbruchstrasse 14-20 in 8810 Horgen (Berghalden) unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt. Berechtigt sind nur Mieter auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Besucher obiger Liegenschaft auf den entsprechend bezeichneten Plätzen.

Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Liegenschaften Kat. Nrn. 9993, 6407 und 6408 an der Einsiedlerstrasse 58-64a in 8810 Horgen (Mittlerer Hühnerbühl) unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt. Berechtigt sind nur Mieter auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Besucher obiger Liegenschaften auf den entsprechend bezeichneten Plätzen.

Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat. Nr. 6344 an der Speerstrasse 8, 10 und 12 in 8810 Horgen (Tannenbach) unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt. Berechtigt sind nur Mieter auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Besucher obiger Liegenschaft auf den entsprechend bezeichneten Plätzen.

Zugehörige Objekte