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Aufhebung Flurweg Nr. 100
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, d.h. bis am 4. Mai 2009, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Während der Rekursfrist, d.h. vom 4. April 2009 bis am 4. Mai 2009, liegen der Gemeinderatsbeschluss und die Planunterlagen beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Horgen, 3. April 2009 Der Gemeinderat