Inhalt
Vorübergehende Verkehrsbeschränkung
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Dorfgasse bzw. Löwengasse. Das bestehende Verkehrsregime der Löwengasse (Einbahnstrasse Richtung Berg) wird aufgehoben und für die Zeit der Bauarbeiten wird ein Einbahnregime Fahrtrichtung See signalisiert.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Tiefbauamt Horgen