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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

23. Januar 2009
Wegen Strassen- und Werkleitungsbauten muss die Bahnhofstrasse, im Abschnitt Kirchstrasse bis Dorfgasse, ab Mittwoch, 28. Januar bis voraussichtlich Ende April 2009 für den Durchgangsverkehr mit Motorwagen und Motorrädern gesperrt werden.
Der Zubringerdienst zu den angrenzenden Liegenschaften ist mit Einschränkungen und Behinderungen, von der Kirchstrasse her, gestattet. Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem genannten Strassenabschnitt ist verboten.

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Dorfgasse bzw. Löwengasse. Das bestehende Verkehrsregime der Löwengasse (Einbahnstrasse Richtung Berg) wird aufgehoben und für die Zeit der Bauarbeiten wird ein Einbahnregime Fahrtrichtung See signalisiert.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Tiefbauamt Horgen