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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

13. Januar 2009
Am Sonntag, den 8. Februar 2009, finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:
A. Eidgenössische Volksabstimmung
Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens – Bundesbeschluss über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens

B. Kantonale Volksabstimmung
Abschaffung der Pauschalsteuer – Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre“

C. Gemeindewahlen
Horgen, Oberrieden und Hirzel
Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2009 – 2015

D. Gemeindeabstimmung
Horgen
  1. Neue Gemeindeordnung – Zustimmung
  2. Neubau Turnhalle Berghalden – Projektgenehmigung und Kreditbewilligungen


Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 17. Januar 2009 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 6. Februar 2009 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
– Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.
–  Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
– Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne ver-treten.


Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung

Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
– in Horgen ab 10.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
– in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
– in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus


Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Horgen, den 9. Januar 2009


Im Auftrag
Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

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0901_Weisungen_Urnenabstimmung_2009-02-08.pdf Download 1 0901_Weisungen_Urnenabstimmung_2009-02-08.pdf