Inhalt

Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2009 – 2015

29. September 2008
Die Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2009 - 2015 ist für Sonntag, den 8. Februar 2009 vorgesehen.
Die Durchführung der Erneuerungswahl hat nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003, der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 und der Gemeindeordnung (Art. 3.3/3.4) zu erfolgen.

Aufgrund dieser Bestimmungen wird eine Frist von 40 Tagen, d.h. bis 7. November 2008, angesetzt, innert welcher dem Gemeinderat Wahlvorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschlagsformulare sind beim Gemeinderatssekretariat (Tel. 044 728 42 88) oder unter www.horgen.ch erhältlich.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit Wohnsitz in Horgen eigenhändig unterzeichnet sein. Alle Rubriken des Wahlvorschlagsformulars müssen vollständig ausgefüllt werden.

Die eingegangenen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist publiziert. Gleichzeitig wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher Vorschläge geändert oder zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können.

Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach Ablauf dieser Nachfrist nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, so erfolgt die Wahl mit einem leeren Wahlzettel.

Ein allfälliger notwendig werdender 2. Wahlgang würde am 17. Mai 2009 durchgeführt.


Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

Name
0809_WahlvorschlagFormular.pdf Download 0 0809_WahlvorschlagFormular.pdf