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Nutzungsplanung Horgen, Zustimmung zum Privaten Gestaltungsplan Stäubli Areal Ost

11. Juli 2008
Mit Beschluss vom 19. Juni 2008 hat die Gemeindeversammlung dem Privaten Gestaltungsplan Stäubli Areal Ost zugestimmt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation gerechnet, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Urteile der Baurekurs-kommission sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Während der Rekursfrist, d.h. vom 12. Juli 2008 bis am 11. August 2008, liegen der Gemeindeversammlungsbeschluss und die Planunterlagen beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Horgen, 11. Juli 2008                                                     GEMEINDERAT HORGEN