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Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen

11. Juli 2008
Mit Beschluss vom 19. Juni 2008 hat die Gemeindeversammlung die kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) wie folgt geändert:

Ziffer 9.1.5
Der Ausnützungszuschlag bei Arealüberbauungen wird nur bei Einhaltung des Minergie®-Standards gewährt.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Zusicherung der Zertifizierung durch die kantonale Baudirektion nachzuweisen.

Ziffer 10.8
Sofern kein Ausnützungszuschlag gewährt wird, richtet die Baubewilligungsbehörde an zertifizierte Minergie®-Bauten Förderbeiträge aus.
Ebenso werden energieeffiziente Anlagen zur Wärmegewinnung (Warmwasser, Gebäudeheizung) gefördert. Für alternative Energiegewinnungsanlagen können ebenfalls Fördermittel ausgerichtet werden.
Der Gemeinderat erlässt dazu ein Ausführungsreglement. Änderungen dieses Reglements sind zu publizieren.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation gerechnet, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Während der Rekursfrist, d.h. vom 12. Juli 2008 bis am 11. August 2008, liegen der Gemeindeversammlungsbeschluss und die Planunterlagen beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahn-hofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Horgen, 11. Juli 2008                                   GEMEINDERAT HORGEN