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Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen

4. April 2008
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 31. März 2008 die Teilrevision der Nutzungsplanung und der damit verbundenen Änderungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Diese Teilrevision der Nutzungsplanung soll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2008 vorgelegt werden.

In Zusammenhang mit dem Förderprogramm von Minergie bei Neu- und Umbauten wird die Bau- und Zonenordnung (BZO) wie folgt angepasst:

1.  Arealüberbauungen
     a. Ergänzung der Bau- und Zonenordnung mit Ziffer 9.1.5

2.  Förderbeiträge
     a. Ergänzung der Bau- und Zonenordnung mit Ziffer 10.8 „Förderbeiträge“

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 4. April 2008 bis 3. Juni 2008, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 3. Juni 2008 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.


Horgen, 4. April 2008 GEMEINDERAT HORGEN