Inhalt

Protokoll über die Gemeindeversammlung vom 13. März 2008

18. März 2008
Das Protokoll über folgende Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 13. März 2008 liegt ab Mittwoch, 19. März 2008, im Gemeinderatssekretariat, Gemeindehaus Büro 501, zur Einsicht auf.
Gemeinderat

1
Neubau Turnhalle Berghalden – Genehmigung Projektierungskredit – genehmigt

2
Erneuerung Wohnungen und Flachdach Schulhaus Bergli – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung – genehmigt

3
Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen

3.1
Neufestlegung der Aussichtspunkte mit Aussichtsschutzbereich und Höhenkoten – genehmigt mit folgenden Änderungen:

  • Rückzug Aussichtspunkt Bellavistaweg
  • Antrag von Erich Meier, die Höhenkote beim Aussichtspunkt „Plattenstrasse“ wie vom Gemeinderat ursprünglich beantragt, auf 425 Meter festzulegen
3.2
Einzonung einer bestehenden Erschliessungsanlage – genehmigt

3.3
Hochwassergefahrenkarte – genehmigt

4
Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg – Genehmigung neue Zweckverbands-ordnung – genehmigt

Allen Einbürgerungen wurde zugestimmt

5
Bogavac-Jeremic geb. Stanisavljevic Svetlana mit einer minderjährigen Tochter, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige

6
Imeri geb. Aliu Antigone, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige

7
Maloku Valon mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige

8
Mehukaj Isa mit seiner Ehefrau, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige

9
Odobasic Huse mit seiner Ehefrau, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige

10
Pajaziti Nazmija mit drei minderjährigen Kindern, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige

11
Stamenkovic Boban, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger

12
Stojkova Ljubica, mazedonische Staatsangehörige

13
Taymaz Ercan mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern, türkische Staatsangehörige

14
Temeloglu Nazli mit einem minderjährigen Kind, türkische Staatsangehörige

15
Terzic Darko, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger

16
Vidic Sinisa mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige


Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann ein Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Horgen erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen diese Beschlüsse Gemeindebeschwerde im Sinne von § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz erhoben werden; diese ist innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form eines Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Protokollauflage erhoben werden.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung

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