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Patente für Festwirtschaften

27. Juni 2011

Wir erinnern Vereine und Privatpersonen daran, dass die Führung eines vorübergehenden Betriebes, einer sogenannten "Festwirtschaft", bei der Getränke und/oder Esswaren verkauft werden, grundsätzlich patentpflichtig ist. Die Betriebsverantwortung für ein "Festpatent" kann jede volljährige Person übernehmen. Es ist dazu kein "Wirtepatent" mehr erforderlich!

Die Bewilligung, für die eine Gebühr zu entrichten ist, wird auf entsprechendes Gesuch (siehe unten) hin erteilt.

Polizeiausschuss Horgen