Inhalt
Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen
Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst folgendes:
1. Neubeurteilung der Aussichtspunkte mit Aussichtsschutz und Höhenkoten
a. Aussichtspunkt Ebnet / Neugasse
b. Aussichtspunkt Ebnetstrasse
c. Aussichtspunkt Kummrüti
d. Aussichtspunkt Kottenrain
e. Aussichtspunkt Störirain
f. Aussichtspunkt Bellavistaweg
g. Aussichtspunkt Plattenstrasse (neu)
h. Aussichtspunkt Reservoir Fischenrüti (neu)
2. Einzonung bestehender Erschliessungsanlage
a. SBB-Unterführung Tödistrasse
3. Hochwassergefahrenkarte
a. Ergänzung der Bau- und Zonenordnung mit Ziffer 9.4 „Hochwasserschutz“
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 8. Dezember 2007 bis 5. Februar 2008, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und kön-nen während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 5. Februar 2008 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu ent-halten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Horgen, 7. Dezember 2007 GEMEINDERAT HORGEN
Publiziert in Kant. Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung vom 7. Dezember 2007.