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Aufhebung Flurweg Nr. 19
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, d.h. bis am 8. Oktober 2007, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Horgen, 7. September 2007 Der Gemeinderat
Publiziert in Kant. Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung vom 7. September 2007.