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Privater Gestaltungsplan Schweiter-Areal - Festsetzung
Festsetzung Teilrevision Privater Gestaltungsplan Schweiter-Areal
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung:
Der Gemeinderat Horgen hat an seiner Sitzung vom 26. März 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Teilrevision Privater Gestaltungsplan Schweiter-Areal wird zugestimmt.
- Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 17. Juli 2018 verfügt:
Die Teilrevision Privater Gestaltungsplan Schweiter-Areal wird genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, zur Einsicht auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeindrats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Gemeindebeschwerde beim Baurekursgericht erhoben werden.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Horgen, 10. August 2018
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |