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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen
Der Gemeinderat hat die aktuelle und künftige stationäre Pflegeversorgung der Gemeinde Horgen analysiert. Im Wissen darum, dass mit 425 Pflegebetten bei optimierter Zuweisungs- und Belegungspraxis auf absehbare Zeit genügend stationäre Pflegeplätze in Horgen vorhanden sind, wurden auch die zwei Fragen geklärt, ob es Sache der Gemeinde sein soll, die genaue Bettenzahl des geplanten Pflegezentrum Tödi zu bestimmen, und ob die Gemeinde bei grundsätzlich genügendem privaten Angebot überhaupt als Mitwettbewerber weiter im Markt bleiben soll. Letztere Frage wurde insbesondere auch vor dem Hintergrund der seit Jahren schwierigen und anforderungsreicher werdenden baulichen, pflegerischen und personellen Situation des gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheims Tödi beurteilt.
Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, beim Projekt Neu-Tödi die Analyse und Bestimmung des genauen Umfangs des neuen Pflegezentrums und dessen späteren Betrieb einem privaten Anbieter auf dessen Risiko hin überlassen zu wollen. Gleichzeitig will der Gemeinderat den gesetzlichen Kernauftrag der Gemeinde, "für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner" besorgt zu sein (ohne diese selber leisten zu müssen, § 5 Pflegegesetz Kt. ZH), mittels einer Verstärkung und Konzentration auf die politisch/strategische Führung und das Controlling der Pflegeversorgung für die ganze Gemeinde konsequenter und verbindlicher wahrnehmen.
Der Gemeinderat hat folgerichtig am 17. Juli 2017 die Ausschreibung einer möglichen Auslagerung und die Evaluation geeigneter Bewerberinnen sowie, parallel dazu, die Fortführung der Arbeit an einer verbindlicheren Pflegestrategie Horgen (mit dem Ziel der Aushandlung von neuen Leistungsvereinbarungen mit den privaten Anbietern) beschlossen. Bis Ende Jahr sollte geprüft werden, ob eine Auslagerung der stationären Alterspflege an eine Betreiberin, die diese Aufgabe besser als die Gemeinde zu lösen vermag, möglich ist.
Ausschreibungs- und Beurteilungsverfahren
Auf die Ausschreibung an ein Dutzend qualifizierter Betreiber von stationären Alterseinrichtungen gingen vier Bewerbungen ein. Ein Beurteilungsgremium, bestehend aus sechs Personen aus Gemeinderat und Verwaltung sowie einem externen Berater der Pro Senectute, schlug nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren dem Gesamtgemeinderat die in unserem Dorf seit 40 Jahren verankerte und breit bekannte gemeinnützige Stiftung Amalie Widmer als bestgeeignete Betreiberin des künftigen Pflegeangebots Tödi vor. Der Gemeinderat hat nun an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 beschlossen, dem Souverän zuhanden einer Urnenabstimmung am 4. März 2018 die Auslagerung der stationären Pflegeinstitution Tödi der Gemeinde Horgen an eine private Anbieterin zu beantragen und, vorbehältlich deren Ausgang, mit der Stiftung Amalie Widmer die Verhandlungen über eine der Altersstrategie Horgen entsprechenden Betreiber- und Leistungsvereinbarung an die Hand zu nehmen.
Worin liegen die Vorteile einer Auslagerung der stationären Alterspflege an eine private Betreiberin, hier an die Stiftung Amalie Widmer (SAW), gegenüber einer Fortführung durch die Gemeinde:
Vorteile SAW | Nachteile Gemeinde | |
Strategisches Management |
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Operatives Management / Heimleitung |
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Betriebliches Risiko |
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Stabilität und Zufriedenheit Personal und Management |
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Synergiepotential |
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Kosten |
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Kostentransparenz |
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Innovationsdruck |
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Erstellen Provisorium |
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Letter of Intent (LOI) zwischen der Gemeinde Horgen und der Stiftung Amalie Widmer
Ein noch vor Jahresende zu unterzeichnender LOI legt als gemeinsames Hauptziel die Erarbeitung und Vereinbarung einer Betreiber- und Leistungsvereinbarung innert der nächsten Monate fest, welche letztlich zur Auslagerung des Pflegeangebots Tödi (inkl. PWG Strickler und allenfalls, zu einem späteren Zeitpunkt, WPH Spyrigarten) an die SAW führen soll. Dabei werden die beiden Hürden der Volksabstimmungen vom 4. März (Auslagerung) und vom 10. Juni 2018 (Baurechtsvertrag mit der Baugenossenschaft Zurlinden, BGZ) ausdrücklich vorbehalten.
Urnenabstimmung vom 4. März 2018
Da es sich gemäss neuem Gemeindegesetz bei dieser Art von Auslagerung um eine Entscheidung von erheblicher Tragweite handelt, wird diese Frage in einer Urnenabstimmung am 4. März 2018 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Horgen vorgelegt.
Gemeinderat Horgen