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Öffentliche Planauflage gemäss § 16 und § 17 Strassengesetz

27. Januar 2017
Sihltalstrasse, Station SZU Sihlwald, Umgestaltung Knoten
Sihltalstrasse Sihlwald, Umgestaltung Knoten, Rückbau Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Pläne liegen vom 27.01.2017 bis 27.02.2017 auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbauamt, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen (Büro 510)
Montag08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend)

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen kann gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Horgen (zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich) Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden.



Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt

Zugehörige Objekte