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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016

2. November 2016
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 8. Dezember 2016, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Bergwerkstrasse 27 - Renovation nach Brandfall - Genehmigung der Mehrkosten von Fr. 289'000.00
  2. Alte Landstrasse 24, Schinzenhofsaal - Ersatz Saalinventar und -einrichtung - Kreditbewilligung von Fr. 500'000.00 
  3. Projekt Neu Tödi - Architekturwettbewerb Mehrgenerationenwohnen - Bewilligung Projektierungskredit von Fr. 550'000.00 (Eventualkredit) 
  4. Masterplan Energie und Förderprogramm 2017 bis 2020 - Genehmigung und Kreditbewilligung von Fr. 400‘000.00 (Umsetzung Massnahmenplan) und Fr. 600‘000.00 (Umsetzung Förderprogramm)
  5. Voranschlag 2017 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss - Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 24. November 2016, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Horgen

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