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Anpassungen der Vollzugsverordnung und des Gebührenreglements zur Verordnung über die Abfallwirtschaft der Gemeinde Horgen

29. Januar 2016
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 18. Januar 2016 die Vollzugsbestimmungen und das Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft angepasst. Dabei wurden die Abfallgrundgebühren für Gewerbebetriebe auf den 1. Juli 2016 um 18,5 % gesenkt. Die neue Vollzugsverordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Die neue "Vollzugsverordnung und Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft" können während 30 Tagen nach Publikation beim Energie- und Umweltamt eingesehen werden.

Gegen die Anpassungen der Verordnung und des Gebührenreglements kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Reglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Horgen

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