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Starkstromanlage ordentliches Plangenehmigungsverfahren

8. Januar 2016
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

T-600292.1
Telekommunikationsnetz Bickelweg
  • Verkabelung der Freileitung zum Bickelweg 11 ab Mast 35

L-224207.1
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Moorschwandstrasse 5
  • Verkabelung der Freileitung zum Bickelweg 11 ab VK Maurenmoosstrasse/Bebieweg

der Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich und der Gemeindewerke Horgen, EW, Seestrasse 335, 8810 Horgen.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 08. Januar bis 08. Februar 2016 in der Gemeindeverwaltung, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungs-gesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Ein-sprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen