Inhalt

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015

16. Dezember 2015
  1. Sportbad Käpfnach - Ersatz Seewasser- und Filterpumpen sowie Ersatz Steuerungsschrank Badewasserkontrolle  Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 220'000.00 - Genehmigung
  2. Alte Landstrasse 24, Schinzenhof - Sanierung resp. Ersatz Fenster und Fassade - Um Fr. 50'000.00 erhöhte (Fassadendämmung) Projekt- und Kreditbewilligung auf neu Fr. 1'580'000.00 - Genehmigung
  3. Totalrevision der Verordnung über die Abfallwirtschaft - Zustimmung
  4. Teilrevision Nutzungsplanung - Ziffer 9.1.5 BZO (energetische Mehranforderung bei Arealüberbauungen) - Zustimmung
  5. Teilrevision Zonenplan im Gebiet Drusbergstrasse (Kindergarten Heubach) - Zustimmung
  6. Voranschlag 2016 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss auf 87 % - Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung
Beim Bezirksrat Horgen, Postfach, Seestrasse 124, 8810 Horgen, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte)
  • innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz)
  • innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz).
Betreffend die Geschäfte "Teilrevision Nutzungsplanung – Ziffer 9.1.5 BZO (energetische Mehranforderung bei Arealüberbauungen)" und "Teilrevision Zonenplan im Gebiet Drusbergstrasse (Kindergarten Heubach)": Eine Beschwerde gemäss § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes bzw. ein Rekurs gemäss § 338 a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung, Bezirk Horgen (§ 6 Abs 1 lit. a PBG).

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Das Protokoll über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 liegt ab Mittwoch, 16. Dezember 2015, im Präsidialamt, Gemeindehaus (Büro 501), zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen

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