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Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 – Bekanntgabe Wahlvorschlag

22. Oktober 2015
Auf die Wahlausschreibung vom 4. September 2015 ist innert der 40tägigen Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 der folgende Wahlvorschlag eingereicht worden:

Feller Stefan, Teamleiter, 1978, Glärnischstrasse 43, 8810 Horgen

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen, d. h. bis 29. Oktober 2015 angesetzt. Der Vorschlag kann in dieser Zeit zurückgezogen werden; es können aber auch innert dieser Frist neue Vorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen eigenhändig unterzeichnet sein (Formulare können beim Präsidialamt bezogen werden).

Die vorgeschlagene Person wird von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nicht mehr als ein Vorschlag vorliegt und die zunächst mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt, welche vorsorglich auf den 28. Februar 2016 festgesetzt worden ist.

Horgen, 22. Oktober 2015

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen
Wahlbüro Horgen