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Revision Strompreise ab 1. Januar 2016

27. August 2015
Erwägungen
Die schweizerischen Stromversorger sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bis Ende August ihre neu kalkulierten Energie- und Netznutzungspreise für das Folgejahr verbindlich bekannt zu geben.

Rechtsgrundlage
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Strompreise in die Befugnis des Gemeinderates. Davon ausgenommen sind die Festsetzungen von gesetzlichen Abgaben wie z. B. für die "Systemdienstleistungen" (SDL) und die "Kostendeckende Einspeisevergütung" (KEV). Der Gemeinderat hat die neuen Strompreise an seiner Sitzung vom 10. August 2015 beschlossen.

Allgemeine Strompreisentwicklung in Horgen
  1. Der Preis pro Kilowattstunde (kWh) (Energie-, Netznutzungs-, Grund-, Leistungspreis und Abgaben) sinkt über alle Kundensegmente betrachtet um durchschnittlich 9.5% (Energie -21.0% / Netz -4.0%).
  2. Ohne Kundenwiderspruch basiert die Energielieferung unverändert auf «Erneuerbar+®» und besteht aus 100% erneuerbaren Energiequellen.
  3. Der optionale Abschlag für den Mixstrom «Economique®» mit überwiegend Kernenergie beträgt unverändert -0.12 Rp./kWh.
  4. Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1.35 Rp. pro kWh.
  5. Die gesetzlichen Abgaben an Swissgrid für SDL werden von 0.54 Rp./kWh auf 0.45 Rp./kWh gesenkt.
  6. Die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische werden von 1.10 Rp./kWh auf 1.30 Rp./kWh erhöht.

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