Inhalt

Jahresabschluss 2014 – Eine Punktlandung

26. März 2015
Die Jahresrechnung 2014 erweist sich bezüglich Steuereinnahmen erneut als solid. Höhere ordentliche Steuereinnahmen vor allem im laufenden Jahr bei den natürlichen Personen, Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern und eine vorbildliche Ausgabendisziplin haben zu diesem Resultat geführt. Dies, obwohl Mindereinnahmen bei den Steuern Vorjahre, den Quellensteuern sowie den Steuerausscheidungen, infolge Rückgang bei den juristischen Personen, zu verzeichnen sind.

Bei Aufwendungen von Fr. 196,0 Mio. (Voranschlag VA Fr. 197,2 Mio.) und Erträgen von Fr. 189,2 Mio. (VA Fr. 190,8 Mio.) resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 6,8 (VA Fr. 6,4 Mio.). Im Gemeindegut werden ordentliche Abschreibungen von Fr. 5,9 Mio. und zusätzliche Abschreibungen von Fr. 6,0 Mio. vorgenommen. Die Jahresrechnung gegenüber dem Voranschlag schliesst um lediglich Fr. 0,4 Mio. (0,2 % des Aufwandvolumens) schlechter ab als budgetiert, was als „Punktlandung“ bezeichnet werden kann. Aufwandmindernd wirken sich u.a. die deutlich tieferen ordentlichen Abschreibungen (- Fr. 0.8 Mio.) aus. Weniger abgerechnete Investitionen, da nicht alle Projekte vor allem wegen der Koordination mit kantonalen Projekten termingerecht umgesetzt werden konnten, sind die Gründe dafür.
Bei den Steuererträgen fallen die Mehreinnahmen bei den Steuern des Rechnungsjahres (Fr. 3.3 Mio.), aber auch die Mindereinnahmen bei den Steuern von juristischen Personen (Firmen) aus den Vorjahren (Fr. 2.4 Mio.) sowie den Steuerausscheidungen (Fr. 1.5 Mio.), ins Gewicht.

Weitere Mindereinnahmen resultieren bei den Quellensteuern. Diese nicht in dieser Höhe voraussehbaren Erträge sind mit dem unregelmässigen Abrechnungsmodus des Kantons begründet.  So wurden in der Rechnung 2014 die Quellensteuereinnahmen mit Fr. 0,9 Mio. um Fr. 2,1 Mio. gegenüber dem Voranschlag 2014 unterschritten (in der Rechnung 2013: um 4 Mio. übertroffen).

Der Anteil juristischer Personen am Steueraufkommen beträgt rund 27 %. Da der Steueranteil der juristischen Personen sehr volatil ist, sind verlässliche Steuerprognosen unmöglich. Horgen ist in diesem Bereich stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten (Gewinne/Verluste) der in Horgen steuerpflichtigen Firmen abhängig.
Mehrausgaben resultieren bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe, den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen, der Alimentenbevorschussungen sowie der Betreuung Suchtabhängiger. Weitere grössere gebundene Mehraufwendungen sind bei der Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime aufgrund des neuen Pflegegesetzes, welches seit 2011 in Kraft ist, zu verzeichnen.

Einem Finanzvermögen von Fr.149 Mio. stehen in den Passiven ein gegenüber dem Vorjahr um Fr. 19 Mio. tieferes Fremdkapital von Fr. 109 Mio. gegenüber. Das Eigenkapital liegt bei Fr. 90.5 Mio.

Die strikte Ausgabenkontrolle und die für das Jahr 2015 wiederum budgetierten ausserordentlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt von Fr. 3 Mio. garantieren auch künftig den gesunden Horgner Finanzhaushalt.

Horgen kann kleinere Steuereinbrüche bei den juristischen Personen mit Mehreinnahmen durch Neuzuzüger bei den natürlichen Personen auch künftig weitgehend kompensieren.
Ziel war und ist es, die anstehenden grossen Investitionen der nächsten Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Es sollen vernünftige, aber keine übermässigen Reserven geschaffen werden.

Der Steuerfuss wurde auf das Jahr 2015 um 3 % gesenkt. Ein aktuelles Eigenkapital von über Fr. 90 Mio. Franken, eine Pro-Kopf-Nettovermögen (2010-2014) von rund Fr. 1‘400.00, ein durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad von 146,6 % sowie die zusätzlich getätigten Abschreibungen in den vergangenen 4 Jahren von total 24 Mio. Franken im Steuerhaushalt, bestätigen die Steuerfusspolitik des Gemeinderates.

Weitere Auskünfte erteilt

Daniela Mosbacher
Finanzvorsteherin
Telefon 044 728 41 22