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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

5. Februar 2015
Infolge Tiefbauarbeiten muss die Alte Landstrasse im Abschnitt Stockerstrasse bis Zugerstrasse ab Montag 23. Februar 2015 bis voraussichtlich Anfang Juli 2015 gesperrt werden. Die Umleitung des Durchgangverkehrs und der Buslinien Nr. 132/134/155 erfolgt über die Seestrasse und die Lindenstrasse. Die Haltestelle „Untere Mühle“ wird an die Haltestelle „Schinzenhof“ verlegt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften in der Zugerstrasse, im Abschnitt Seestrasse bis Lindenstrasse, erfolgt über die Seestrasse und ist jederzeit gewährleistet. Die Zufahrt von der Seestrasse in die Zugerstrasse wird im Einbahnsystem (Fahrtrichtung Berg) und mit einem Fahrverbot, mit der Ausnahme von Zubringerdienst, signalisiert.



Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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