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Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021 - Stille Wahl

23. Januar 2015
Nachdem die Voraussetzungen für die Stille Wahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021 erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 19. Januar 2015, gestützt auf § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte, für die Amtsdauer 2015 – 2021 als gewählt erklärt:

Hohmann Josiane, geb. 1957, lic.iur., Eggweg 9, 8810 Horgen (bisher).

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen