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Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen - Anpassung Bau- und Zonenordnung - öffentliche Auflage

28. März 2014
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. März 2014 die Teilrevision der Nutzungsplanung und der damit verbundenen Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Die Teilrevision der Nutzungsplanung soll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2014 vorgelegt werden.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Anpassung der Ziffern 10.5.5 und 10.5.6 der Bau- und Zonenordnung (BZO).

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 28. März 2014 bis 26. Mai 2014, beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 26. Mai 2014 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.


Horgen, 28. März 2014

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