Inhalt
Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen - Anpassung Bau- und Zonenordnung - öffentliche Auflage
Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Anpassung der Ziffern 10.5.5 und 10.5.6 der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 28. März 2014 bis 26. Mai 2014, beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 26. Mai 2014 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Horgen, 28. März 2014
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |