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Medienmitteilung: Eiche am Mühlebach / Stotzweid

31. Juli 2014
In Horgen befindet sich am Mühlebach auf der Seite des Stotzweidwegs eine stattliche Eiche, welche rund 18 Meter hoch und rund 80 - 100 Jahre alt ist (siehe Situationsplan im untenstehenden PDF). Sie steht auf öffentlichen Grund (Uferparzelle, Kat. Nr. 10430) zwischen dem öffentlichen Stotzweidweg (Kat. Nr. 10914, Fussweg) und dem Mühlebach (Kat. Nr. 8755). Die Eiche ist weder inventarisiert noch geschützt.

Gemäss der Gefahrenkarte Hochwasser ist in diesem Abschnitt des Mühlebachs bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) mit einem Abfluss von ca. 2.5 m3/s zu rechnen. Die Eiche steht in der steilen Böschung, bzw. im Bachprofil des Mühlebachs und wird durch Hochwasser laufend angegriffen. Die in diesem Bereich rund 2 Meter hohe Böschung ist im Bereich der Eiche unterspült. Die dem Bach ausgesetzte Pfahlwurzel wurde vor einigen Jahren mit einer provisorischen Trockenmauer gegen Erosion geschützt. Aus Sicht eines nachhaltigen Gewässerunterhalts haben Bäume und Sträucher im Hochwasserprofil von Bächen nichts zu suchen, bzw. sind diese aus ökologischer Sicht im angrenzenden Gewässerraum anzusiedeln, wo sie explizit erwünscht sind.

Gegen die im Januar 2014 geplante Durchforstung des Uferabschnitts am Mühlebach (v.a. Eiche) hat sich Frau V. Rothacher zu Wehr gesetzt. Sie wollte die Eiche am alten Standort erhalten (vgl. ZSZ vom 23. Jan. 2014). Daraufhin hat der Gemeinderat die Fällung der Eiche vorläufig zurückgestellt und zwei externe Gutachten in Auftrag gegeben.

Diese beiden Gutachten liegen in der Zwischenzeit vor. Aus dem Gutachten der WSL geht hervor, dass aus Sicht Hochwasserschutz alle Bäume aus dem Hochwasserprofil des Mühlebachs entfernt und grosse Sträucher massiv zurückgeschnitten werden müssen. Die Eiche soll bei den nächsten Unterhaltsarbeiten im Winter 2014/15 beseitigt werden.

Im Gutachten von Matthias Brunner (Baumexperte) wird festgestellt, dass eine irreversibel schlechte Vitalität in der Krone vorliegt. Über 70 % des Kronenvolumens ist abgestorben. Es wird empfohlen, die Eiche aus Sicherheitsgründen bis Ende 2014 zu fällen.

Nebenbei sei erwähnt, dass sich auch besorgte Quartierbewohner für eine rasche Fällung dieser Eiche ausgesprochen haben.

Nach eingehender Analyse der beiden externen Gutachten kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass eine Fällung dieser Eiche aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist. Die Gemeinde sieht vor - als Ersatz für die zu fällende Eiche - im angrenzenden Gewässerraum eine stattliche Jungeiche anzupflanzen.

Gemeinderat Horgen

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1407_Stotzweidweg_Eiche.pdf Download 0 1407_Stotzweidweg_Eiche.pdf