Inhalt
Hochwasserschutz Sihl, Schwemmholzrückhalt Rütiboden - Auflage des Projektes gemäss § 18a Wasserwirtschaftsgesetz
Die massgeblichen Pläne (Situation und Querprofile) sind zusätzlich im Gemeindehaus Horgen, im 2. Obergeschoss (vor Vermessungsamt) öffentlich zugänglich ausgestellt.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts gerügt werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. In ihren schutzwürdigen Interessen berührte Gemeinden haben ein selbstständiges Einspracherecht.
Die Einsprache ist schriftlich und mit Begründung bei der Gemeinde Horgen, Gemeindeverwaltung, Postfach , 8810 Horgen, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |