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Hochwasserschutz Sihl, Schwemmholzrückhalt Rütiboden - Auflage des Projektes gemäss § 18a Wasserwirtschaftsgesetz

11. April 2014
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom Montag, 14. April 2014, bis Dienstag, 13. Mai 2014, im Gemeindehaus Horgen, Bahnhofstrasse 10 (Büro 510), 8810 Horgen, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Das Projekt ist, soweit darstellbar, ausgesteckt.

Die massgeblichen Pläne (Situation und Querprofile) sind zusätzlich im Gemeindehaus Horgen, im 2. Obergeschoss (vor Vermessungsamt) öffentlich zugänglich ausgestellt.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts gerügt werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. In ihren schutzwürdigen Interessen berührte Gemeinden haben ein selbstständiges Einspracherecht.

Die Einsprache ist schriftlich und mit Begründung bei der Gemeinde Horgen, Gemeindeverwaltung, Postfach , 8810 Horgen, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

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