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Der ÖREB-Kataster – einfacher Zugang zu Grundstücksinformationen

28. Januar 2014
Im Jahr 2009 beschloss der Bundesrat, den ÖREB-Kataster (Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen) gemeinsam mit den Kantonen zu entwickeln und zu finanzieren.
Am 24. Januar 2014 gingen die ersten fünf von acht Pilotkantonen mit ihren ÖREB-Geoportalen online. Im Kanton Zürich kann ab sofort direkt auf den ÖREB-Kataster von 15 Gemeinden zugegriffen werden, eine davon ist Horgen. Ende 2019 wird der Kataster in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen, wie er will. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten. Bisher mussten die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück oft bei diversen Ämtern zusammengetragen werden. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Im neuen Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. Die im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen zu den einzelnen Themen sind vollständig, zuverlässig und verbindlich. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit.

Eine ÖREB besteht immer aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt, beispielsweise eine Nutzungszone. In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Im Beispiel mit der Nutzungszone ist dies üblicherweise das Baureglement der Gemeinde. Genau diese verbindlichen Informationen – Pläne und Rechtsvorschriften – findet man im ÖREB-Kataster.

Unter folgendem Link sind die Daten zugänglich: www.maps.zh.ch/oereb