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Revision des Förderreglements zur KEV-Überbrückung

6. Dezember 2013
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 25. November 2013 das Förderreglement zur KEV-Überbrückung (KEV=Kostendeckende Einspeisevergütung) revidiert.
Dieses Förderreglement tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates am 1. Januar 2014 in Kraft.

Das Förderreglement kann während 30 Tagen nach Publikation im untenstehenden PDF oder beim Gesundheits-, Energie- und Umweltamt eingesehen werden.

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