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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

24. Oktober 2013
Voranschlag 2014 – Verdoppelte Finanzausgleichszahlung frisst höheres Steuervolumen weg
Die erneut erwartete Erhöhung des Steuervolumens um Fr. 5,4 Mio., wird von einer um Fr. 7,2 Mio. höheren Finanzausgleichszahlung vernichtet. Gesamthaft rund 20 Steuerprozente, nämlich Fr. 14,4 Mio., landen im Jahr 2014 in der Finanzausgleichskasse des Kantons. Trotzdem sieht der Voranschlag 2014 nur einen kleinen Aufwandüberschuss von Fr. 412`000.00 vor. Zusätzliche Abschreibungen im Steuerhaushalt - wie in den Jahren zuvor - von Fr. 6 Mio. zur Entlastung künftiger Gemeinderechnungen führen zu einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 6`412`000.00.

Allgemeines
Der Voranschlag 2014 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 6`412`000.00 vor. Das Budget basiert auf einem Steuerfuss von 90 % bei einem Steuerertrag (100%) von Fr. 70‘500‘000.00. Der Gesamtaufwand liegt bei Fr. 197,2 Mio. Aufgrund des zu erwartendenAufwandüberschusses wird das Eigenkapital Ende Rechnungsjahr 2014 rund Fr. 88,7 Mio. betragen.

Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen insgesamt für das Budgetjahr Fr. 26`430`000.00 (Vorjahr Fr. 26`367`000.00). Davon entfallen Fr. 11`135`000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 15`295`000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant). Bezüglich Mittelflussrechnung resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 12`696`000.00.

Laufende Rechnung
Der Gesamtaufwand steigt um 0,7%. Mehraufwendungen in der Sozialen Wohlfahrt sind mit netto rund Fr. 1,5 Mio. budgetiert. Gebundene Ausgaben in den Bereichen Pflegefinanzierung, Ergänzungsleistungen und KESB-Beiträge sind hier die Ursache. Bei der Bildung fallen Mehraufwendungen von Fr. 1,2 Mio. im Wesentlichen für die Besoldung von mehr Lehrpersonal an.
Einen ausserordentlichen Stellenwert bei den Aufwendungen nimmt aber die noch nie dagewesene
Höhe der Finanzausgleichszahlung ein: Allein die nicht direkt zu beeinflussende Höhe der Steuerkraft Horgens (Durchschnitt der zu versteuernden Einkommenshöhe pro Einwohner) im Vergleich zur durchschnittlichen Steuerkraft im Kanton bestimmt die Höhe dieser Zahlung. Während Horgens Steuerkraft in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, verzeichnete der Kanton im Messjahr 2012 sogar einen leichten Rückgang. Eine Ausgleichszahlung von Fr. 14,4 Mio. (Vorjahr Fr. 7,2 Mio.) ist die Folge davon. Horgen steht in der Ressourcenabschöpfung des Kantons auf Platz 9.

Bei den Besoldungen sind 0,2% Teuerung für alle Mitarbeitenden budgetiert. Gute Leistungen werden mit einer Leistungsbewertung lohnwirksam honoriert.

Die gesamten budgetierten Steuereinnahmen 2014 (Fr. 94,2 Mio.) erfahren im Vergleich mit dem Vorjahr eine Erhöhung um rund Fr. 5,4 Mio.
Die ordentlichen Steuern werden sich voraussichtlich erhöhen, da die Neuzuzüger erneut steuerlich an Gewicht zulegen. Es ist ein Mehrertrag von rund Fr. 2,4 Mio. budgetiert, dies führt zu einer Gesamtsumme von Fr. 84,7 Mio. (Steuern Rechnungsjahr ohne Grundstückgewinnsteuern). Die Steuern der juristischen Personen bewegen sich um 28 % (Rechnung 2012: 30%). Mehrerträge sind auch bei den Steuern Vorjahre und vor allem den Grundstückgewinnsteuern (+ 2,5 Mio.) zu erwarten.

Der Voranschlag 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 6,4 Mio. (inklusiv Fr. 6 Mio. ausserordentliche Abschreibungen) ist gemessen am wirtschaftlichen Umfeld und einem aktuellen Eigenkapital von über Fr. 100 Mio. vertretbar. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Nettovermögen (2008 bis 2012) von Fr. 840.00 und der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad von 144,5 % würden eine Steuersenkung zulassen. Die Entwicklung des Finanzausgleichs, der Finanzierungsfehlbetrag von über 10 Mio., ein Fremdkapital Ende 2012 von Fr. 143 Mio. zusammen mit den stetig erweiterten Aufgaben in den Bereichen Bildung und Soziales lassen aber eine solche nicht verantworten.

Der Steuerfuss von 90% soll zugunsten eines auch künftig gesunden Finanzhaushalts beibehalten werden.


Ausblick
Gespräche mit Horgner Unternehmen ergeben auch künftig eine günstige Steuerentwicklung. Überschattet werden diese Prognosen von der beim Bund in der Pipeline liegenden Steuerreform III, welche die Steuereinnahmen von juristischen Personen der Gemeinde künftig etwa halbieren könnte. Bei einem geschätzten Anteil von ca. 30 % würde dies Horgens Steuereinnahmen mittelfristig empfindlich reduzieren.
Zur Vorsicht mahnt auch der Umstand, dass Horgens steigende Steuerkraft das Ertragsvolumen voraussichtlich nicht mehr stetig ansteigen lässt, da dieses durch den Finanzausgleich überproportional abgeschöpft wird. Dem Aufwand ist daher auch in den kommenden Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die wachsende Bevölkerung muss auch weiterhin strukturell optimal versorgt werden. Es muss aber klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Künftige Investitionen müssen ebenfalls unter diesem Aspekt geprüft werden.

Das aufmerksame Verfolgen der finanziellen Begebenheiten Horgens ist eine Daueraufgabe, damit auf Veränderungen zeitgerecht und zielgerichtet reagiert werden kann. Dank einer jährlichen Kontrolle des Finanzplans und einer regelmässigen Budgetabweichungskontrolle erhält der Gemeinderat ein aktuelles, umfassendes Bild über die finanzielle Lageder Gemeinde und kann wenn nötig rasch und gezielt reagieren.

Aus dem Willen heraus, dass Horgen eine rundum attraktive Gemeinde und auch in Zukunft
finanziell gesund bleiben soll, beantragt der Gemeinderat, den Steuerfuss bei 90%
zu belassen.l Daniela Mosbacher, Finanzvorsteherin