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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

6. Juli 2013
Gemeinden Horgen und Hirzel prüfen den Zusammenschluss ihrer Feuerwehren

Es werden derzeit alle erforderlichen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, damit die Gemeinderäte Horgen und Hirzel noch diesen Herbst entscheiden können, ob sie ihre Feuerwehren zusammenlegen wollen. Während in Horgen der Gemeinderat abschliessend zuständig ist, hat in Hirzel die Gemeindeversammlung das letzte Wort. Diese wird sich voraussichtlich am 12. Dezember 2013 mit diesem Geschäft befassen.
Das Feuerwehrdepot Hirzel entspricht seit längerer Zeit nicht mehr den minimalen Anforderungen. Um die Raumverhältnisse den heutigen Anforderungen anpassen zu können wurden im Jahre 2012 zahlreiche Abklärungen getroffen und Vorstudien für mögliche Lösungen erarbeitet. Dabei wurde sowohl die Erweiterung am bestehenden Standort als auch ein Neubau geprüft. Alle Varianten sind mit hohen Investitionskosten verbunden.

Im Laufe der Planungsarbeiten wurde bekannt, dass die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) verschiedene strategische Projekte gestartet hat. Eines davon ist die wirtschaftliche Optimierung des Feuerwehrwesens. Diese Erkenntnis führte zur Klärung der Frage, wie die Feuerwehr künftig in Hirzel aussehen soll. Kurt Steiner (Leiter Abteilung Feuerwehr bei der GVZ) setzte sich mit dem Feuerwehrkommando Hirzel und Horgen zusammen und legte dem Gemeinderat Hirzel in einem ausführlichen Bericht schliesslich 5 mögliche Varianten vor. Alle Beteiligten kamen zum Schluss, dass die Variante «Anschluss an die Feuerwehr Horgen» weiter zu verfolgen ist. Aus dem Bericht ergab sich im Weiteren, dass in Hirzel nach wie vor ein erstes Einsatzelement erforderlich sein wird. Dieses wird mit rund 20 - 25 Angehörigen der Feuerwehr (AdF) sowie mit voraussichtlich drei Fahrzeugen (Tanklöschfahrzeug, Personentransporter und Verkehrsgruppenfahrzeug) in Hirzel stationiert sein.

Aufgrund der vorstehenden Ausgangslage haben die Gemeinderäte Horgen und Hirzel einen gemeinsamen Projektauftrag erteilt, alle erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten, welche für eine fundierte und solide Entscheidungsfindung der Exekutive resp. Legislative erforderlich sind.