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Verkehrsbeschränkung Hirsackerstrasse
Der Zubringerdienst zu den anstossenden Liegenschaften ist mit Einschränkungen gestattet. Die signalisierte Umleitung des Fahrverkehrs erfolgt über die Fähre-, See- und Hirsackerstrasse. Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |