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Verkehrsbeschränkung Hirsackerstrasse

29. Mai 2013
Wegen Lärmschutzbauten der SBB sowie Strassen- und Werkleitungsbauten der Gemeinde Horgen wird für die Hirsackerstrasse, im Abschnitt altes Seewasserwerk bis Strandbadstrasse ab Montag, den 17. Juni 2013 bis voraussichtlich Ende April 2014, ein Fahrverbot für den Durchgangsverkehr mit Motorfahrzeugen verfügt.

Der Zubringerdienst zu den anstossenden Liegenschaften ist mit Einschränkungen gestattet. Die signalisierte Umleitung des Fahrverkehrs erfolgt über die Fähre-, See- und Hirsackerstrasse. Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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