Inhalt

Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ)

11. April 2013
Beschlüsse der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) vom Donnerstag, 28. März 2013 hat folgenden Beschluss gefasst:

Teilrevision Regionaler Richtplan Zimmerberg
Verabschiedung des Änderungsantrags

  • Umklassierung Zugerstrasse, Alte Landstrasse, Lindenstrasse und Waidlistrasse
betreffend den Teilrichtplan Verkehr zuhanden der Festsetzung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Gemäss Art. 19 bis 21 der Verbandsordnung der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg unterstehen Beschlüsse der Delegiertenversammlung zum Regionalen Richtplan oder Teilen davon dem fakultativen Referendum.

Das fakultative Referendum ist gemäss Art. 20 der Verbandsordnung zu Stande gekommen, wenn innert 60 Tagen von der Bekanntmachung des Beschlusses an ein schriftliches Begehren um Anordnung der Urnenabstimmung bei der Geschäftsleitung der ZPZ eingereicht wird, das von mindestens vier Delegierten unterzeichnet ist, oder innert der gleichen Frist 1000 Stimmberechtigte aller Verbandsgemeinden ein solches Begehren stellen.

Begehren sind schriftlich zu richten an: Geschäftsleitung Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg c/o Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, Postfach, 8800 Thalwil.

Der Änderungsantrag zum Regionalen Richtplan Verkehr kann bei den Verbandsgemeinden der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (Bezirk Horgen) eingesehen werden.

Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ)

Zugehörige Objekte