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Kostendeckende Einspeisevergütung der Gemeinde Horgen - Pressemitteilung zum neuen Fördermittel für erneuerbare Stromproduktion

6. Februar 2013
Seit der Gemeindeversammlung vom Dezember 2012 ist die Gemeinde Horgen offiziell
auf dem Weg zum Goldlabel Energiestadt. Die Gemeinde Horgen hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien durch Nutzung der Potentiale auf dem Gemeindegebiet zu erhöhen. Bei der Förderung der erneuerbaren Energien geht nun die Gemeinde Horgen unkonventionelle Wege.
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist das Instrument des Bundes, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (durch Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, etc.) zu fördern. Die Gelder der KEV werden durch eine minimale Erhöhung der Stromrechnung aller Strombezüger gespiesen (max. 0.9 Rp./kWh ab 1.1.2013). Der Bund garantiert den Anlagenbesitzern mit einem langfristigen Vertrag einen fixen Beitrag pro eingespiesene Kilowattstunde Energie; diese Gelder sind aber aktuell erschöpft und es bestehen lange Wartelisten (aktuell über 23‘000 Gesuche mit einer projektierten jährlichen Produktion von rund 5‘500 GWh).

Fazit: die Potentiale für Erneuerbare Energien sind vorhanden; die Investoren solcher Anlagen sind aber zurückhaltend, solange sie keine KEV-Zusage des Bundes erhalten und die Anlagen vorläufig noch nicht kostendeckend betrieben werden können. Hier greift das Modell der Gemeinde Horgen ein: Um Privatinvestoren trotz KEV-Wartliste Anreize zu setzen, übernimmt die Gemeinde die KEV-Zahlungen, bis der Bund die Gelder freigibt und die Warteliste abgebaut hat, maximal aber für fünf Jahre. Profitieren von dieser kommunalen KEV-Überbrückung können erneuerbare Stromproduktionsanlagen in Horgen mit einer Leistung von mindestens 10 kW. Die Beitragszahlungen sind auf Fr. 10‘000.00 pro Anlage und Jahr limitiert. Kleinere Anlagen fördert die Gemeinde Horgen mit einem einmaligen Investitionsbeitrag.

Der Gemeinderat Horgen hat das entsprechende Reglement (Förderreglement KEVÜberbrückung)
per 1.1.2013 in Kraft gesetzt. Gesuche können per sofort beim Gesundheits-, Energie- und Umweltamt eingereicht werden.


Für weitergehende Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Gemeinderat Hans-Peter Brunner
Vorsitzender Energieausschuss,
hans-peter.brunner@horgen.ch

und

Marco Gradenecker
Leiter Gesundheits-, Energie- und Umweltamt,
Telefon 044 728 42 91

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