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Privater Gestaltungsplan Schweiter Areal – Zustimmung

11. Januar 2013
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 hat der Gemeinderat Horgen gestützt auf die §§ 83 bis 89 PBG und in Anwendung von Ziffer 6.6.2 BZO dem privaten Gestaltungsplan Schweiter Areal zugestimmt.

Gegen diesen Beschluss bzw. gegen den Gestaltungsplan kann innert 30 Tagen, von der Pub-likation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss, der Gestaltungsplan sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderatsbeschluss sowie die Gestaltungsplanunterlagen liegen während der Rekursfrist beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, zur Einsicht auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Horgen, 11. Januar 2013                             GEMEINDERAT HORGEN

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