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Genehmigung des Förderreglements zur KEV-Überbrückung

28. Dezember 2012
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 das Förderreglement zur KEV-Überbrückung (KEV = Kostendeckende Einspeisevergütung) genehmigt. Dieses Förderreglement tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Das Förderreglement kann während 30 Tagen nach Publikation beim Gesundheits-, Energie- und Umweltamt und auf der Website der Gemeinde Horgen eingesehen werden.

Gemeinderat Horgen

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