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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

16. November 2012
Öffentliche Planauflage

Für


  • Transformatorenstation Rietwiesstrasse 139a (S-159736.1)
  • 16 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Gottshalden und Rietwiesstrasse 139a, Einführung in die neue TS Rietwiesstrasse 139a (L-178103.3)
  • 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Aaweiherstrasse 3 und Rietwiesstrasse 139a, Einführung in die neue TS Rietwiesstrasse 139a (L-198439.2)
  • 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rietwiesstrasse 139a und Hegimoos (L-219993.1)
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen.

Die Gesuchunterlagen liegen vom 16. November 2012 bis 17. Dezember 2012 im Bausekretariat (Büro 510), Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Lupp-menstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.


Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Zugehörige Objekte