Inhalt

Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

16. August 2012
Am Sonntag, 23. September 2012 findet statt:
A
Eidgenössische Volksabstimmung


1
Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend + musik"

2
Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"

3
Volksinitiative vom 18. Mai 2010 "Schutz vor Passivrauchen"


B
Kantonale Volksabstimmung


1
Verfassung des Kantons Zürich
(Änderung vom 23. April 2012; Abschaffung des konstruktiven Referendums)

2
Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach


C
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberrieden

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden für den Rest der Amtsdauer 2010-2014


Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Bei der Ersatzwahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden gelten betreffend Stimm- und Wahlberechtigung zudem die bei der Wahlanordnung publizierten Bestimmungen.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 1. September 2012 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 21. September 2012 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsauswei­sen aufgedruckt.
 
Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
  • in Horgen ab 09.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.
 
Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.


Im Auftrag
Gemeinderat Horgen