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Kinder- und Erwachsenschutzrecht KESP – Ergänzung der bestehenden Statuten des Zweckverbandes Soziales Netz Horgen SNH

11. August 2012
Die Gemeinde- und Stadträte haben gemäss ihren nachstehend aufgeführten Beschlüssen im Zusammenhang mit der Einführung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechtes KESB den entsprechend erforderlichen Ergänzungen der gültigen Statuten des Zweckverbandes Soziales Netz Bezirk Horgen zugestimmt:

Stadt AdliswilBeschluss Stadtrat vom 19. Juni 2012
Gemeinde LangnauBeschluss Gemeinderat vom 19. Juni 2012
Gemeinde KilchbergBeschluss Gemeinderat vom 19. Juni 2012
Gemeinde RüschlikonBeschluss Gemeinderat vom 20. Juni 2012
Gemeinde ThalwilBeschluss Gemeinderat vom 12. Juni 2012
Gemeinde OberriedenBeschluss Gemeinderat vom 12. Juni 2012
Gemeinde HorgenBeschluss Gemeinderat vom 11. Juni 2012
Stadt WädenswilBeschluss Stadtrat vom 25. Juni 2012
Gemeinde RichterswilBeschluss Gemeinderat vom 18. Juni 2012
Gemeinde HirzelBeschluss Gemeinderat vom 18. Juni 2012
Gemeinde HüttenBeschluss Gemeinderat vom 12. Juni 2012
Gemeinde SchönenbergBeschluss Gemeinderat vom 19. Juni 2012


Gestützt auf § 68a des Gemeindegesetzes werden diese allgemein verbindlichen Beschlüsse hiermit veröffentlicht. Innert 30 Tagen kann – von der Publikation an gerechnet – beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und seit möglich beizulegen.

Diese Beschlüsse liegen in der Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei der jeweiligen Gemeinde/Stadt während dieser Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Gemeinde- /Stadträte Bezirk Horgen