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Verkehrsanordnungen

3. Oktober 2014
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Tempo-30-Zone Püntstrasse / Burghaldenstrasse (Ausdehnung)
Die bestehende Zone wird ausgedehnt.
Neu hinzu kommen die folgenden Strassen für die die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge ebenfalls auf 30 km/h festgelegt wird:
  • Alte Landstrasse, von der Stockerstrasse bis zur Zugerstrasse
  • Zugerstrasse, von der Alten Landstrasse bis zur Lindenstrasse
Diese Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem Gutachten und dem Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist diese Verfügung hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Verbot für Lastwagen
Auf der Alten Landstrasse – Zugerstrasse ist ab der Zufahrt zur Anlieferung der Migros bis zur Lindenstrasse der Verkehr mit Lastwagen verboten. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Aufhebung Vortrittsregelung (Kein Vortritt)
Auf der Kirchstrasse wird im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone die bestehende Vortrittsregelung Kein Vortritt, bei der Einmündung in die Alte Landstrasse, aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat