Inhalt
Einladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 8. Dezember 2011, 20.00 Uhr,
im Gemeindesaal Schinzenhof,
zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
- Sporthalle Rainweg – Ersatz Fensterfront und Erneuerung Bodenbelag – Projekt- und Kreditbewilligung
- Baurechtsvertrag mit der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Horgen – Zustimmung
- Bergwerkverein Käpfnach – Erstellung eines Betriebsgebäudes – Beitrag zulasten Gemeindefonds
- Einsatz privater Sicherheitsdienst – Kreditbewilligung (jährlich wiederkehrend)
- Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) – Genehmigung
- Totalrevision Polizeiverordnung (PolVO) – Genehmigung
- Voranschlag 2012 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss – Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Die Detailunterlagen liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 23. November 2011 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Horgen
Zugehöriges
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